Förderung vom Arbeitgeber und vom Staat
Wir zeigen Ihnen clevere Wege wie Sie die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers als Grundstein Ihres privaten Vermögensaufbaus nutzen.
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Vom Arbeitgeber gefördert: Ihr Arbeitgeber übernimmt bis zu 100% der Beiträge und zahlt sie direkt in den Vertrag ein.
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Flexibler Beitrag: Sie können die Beiträge des Arbeitgebers, sofern dieser nicht den Höchstbeitrag von 40 Euro zahlt, selbst jederzeit durch eigene Leistungen aufstocken.
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Top-Leistungen: Das angesparte Kapital erhalten Sie nach Ablauf der Vertragslaufzeit von 7 Jahren – plus attraktiver Förderung vom Staat.